Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Beruflich für andere da sein – mit Fachlichkeit, Herz und Perspektive

In den LWL-Einrichtungen Marsberg arbeiten unsere Mitarbeitenden im Pflege- und Erziehungsdienst engagiert und fachlich fundiert daran, Menschen auf ihrem Weg zu mehr Stabilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu begleiten – in einem Umfeld, das Wert

Ob (teil-)stationär, komplementär oder ambulant: In unseren unterschiedlichen Bereichen bieten wir sowohl Pflege- als auch Erziehungsfachkräften die Möglichkeit, ihre Kompetenzen einzubringen und weiterzuentwickeln. Unsere Mitarbeitenden arbeiten daher in multiprofessionellen Teams – gemeinsam mit Kolleg:innen aus dem ärztlichen sowie therapeutischen Dienst. 

Je nach Bereich und Schwerpunkt bieten wir zudem vielfältige Einsatz- sowie Entwicklungsmöglichkeiten – abgestimmt auf deine Ausbildung, Erfahrungen und Interessen. Ob auf Station, im tagesstrukturierenden Umfeld oder in spezialisierten psychiatrischen Settings – deine Arbeit macht einen Unterschied. Grundsätzlich sind bei uns folgende Berufsgruppen vertreten:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger:in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  • Altenpfleger:in
  • Psychiatriefachpfleger:in
  • Heilerziehungspfleger:in
  • Erzieher:in

     

Pflege deine Zukunft!

LWL-Klinikum: Arbeiten als Gesundheits- und Krankenpfleger:in

Bei uns gibt es interessante Möglichkeiten, um deine Arbeit abwechselungsreich zu gestalten. Wiebke arbeitet zum Beispiel auf Station und in der Pflegedirektion. 

LWL-Wohnverbund Marsberg: Arbeiten auf der Wohngruppe 19/3

Unsere Wohngruppen haben unterschiedliche Schwerpunkte. Es gibt welche für Menschen mit chronischen Abhängigkeitserkrankungen, mit Krankheitsbildern wie autistische Störungen und viele mehr. 

LWL-Therapiezentrum Marsberg: Arbeiten im Maßregelvollzug

Das LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Marsberg ist ein Fachkrankenhaus für suchtkranke Straftäter im HSK. Rechtsgrundlage für die Aufnahme ist eine gerichtliche Verurteilung nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch.